Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage sind Indoor-Sportarten bis auf weiteres gestattet. Für den Tanzbetrieb ab Oktober hat dies derzeit keine Auswirkungen, es gelten jedoch immer die tagaktuellen Bestimmungen und Erlässe des Bundeslandes Wien. Aus heutiger Sicht müssen von den Kursteilnehmern bzw. deren Erziehungsberechtigten und/oder Begleitpersonen folgende Auflagen erfüllt werden:
TEST-NACHWEISE
Alle Kinder und Jugendlichen ab dem 6. Geburtstag benötigen am Kurstag einen negativen Testnachweis. Es werden die gängigen Testnachweise für „3G“ und „2G“ je Altersgruppe und tagaktuellen Bestimmungen des Bundeslandes Wien akzeptiert (siehe Infoplakat „erforderliche Nachweise„):
*Ninja-Pass: Es gelten die Gültigkeiten für den Freizeitbereich
Bis 5,9 Jahre | kein Nachweis erforderlich
6 – 11,9 Jahre | 3G-Nachweis
12 – 14,9 Jahre | 2G-Nachweis + Ninja-Pass
Ab 15 Jahre | 2G-Nachweis
Die Prüfung des Nachweises erfolgt entweder am Eingangstor oder spätestens in der Garderobe. Kinder/Jugendliche ohne Nachweis dürfen am Unterricht nicht teilnehmen und müssen die Schule umgehend verlassen. Die Einhaltung der „Zutritts-Regeln“ gilt ebenfalls für die Begleitpersonen.
ALLGEMEINES
In der Schule herrscht Maskenpflicht (MNS oder FFP2 lt. tagesaktueller Verordnung),
in Gängen, Stiegenhaus und im Garderobenbereich ist dieser zu tragen – im Unterrichtssaal kann die Maske abgenommen werden. .
KURSTEILNEHMER
Händewaschen und ggf. desinfizieren vor dem Unterricht ist obligatorisch.
BEGLEITPERSONEN
Bei den Kursen MINIs und KIDDYs werden wir versuchen die Eltern am Anfang und am Ende des Kurses für 15 Minuten in die Schule zu lassen um beim Umziehen zu helfen, während des Kurses muss das Schulhaus verlassen werden.
Begleitpersonen unterliegen der aktuellen 2G-Regelung.
UNTERRICHT
Wir unterrichten im Spiegelsaal, für eine ausreichende Belüftung ist gesorgt, Toiletten und Wasserversorgung ist gegeben, die Kinder werden auf Wunsch nach Möglichkeit zur Toilette begleitet.
VERORDNUNG
Der aktuelle Gesetzestext für Österreich kann auf der Homepage des Gesundheitsministeriums eingesehen werden. Sobald es Änderungen bei Zutrittsbeschränkungen gibt, gelten diese mit Erlassdatum ebenfalls für den Tanzbetrieb des Vereines.
REGELUNG BUNDESLAND WIEN
Die aktuell gültigen Regeln für das Bundesland Wien findet man unter
https://coronavirus.wien.gv.at/uebersicht-aktuelle-corona-regeln/
RÜCKFRAGEN
Rückfragen zur Präventivkonzept richten Sie bitte direkt an Claudia Bingel oder Martin Schwarz entweder per Email unter office@viennadancekids.at oder telefonisch unter +43 660 1885522
DIE KURSE
Aktuell werden unsere Kurse zu den gewohnten Zeiten bis auf weiteres abgehalten. Alle aktuellen Informationen zu den Kurszeiten sind auf unserer Homepage am aktuellen Stand – kurzfristige Änderungen werden je Gruppe ausgegeben.
ALLGEMEINES
Die Garderoben sind je Kurstag für jede Gruppe einzeln eingeteilt, es kommt somit zu keinen Überschneidungen oder Vermischungen. Die Kinder und Jugendlichen müssen im gesamten Schulgebäude einen MNS tragen und bei Betreten des Gebäudes die Hände desinfizieren. Nach Betreten des Kursraumes (Spiegelsaal, Speisesaal oder Werkraum) kann der MNS abgelegt werden. Eltern/Begleitpersonen dürfen das Schulgebäude nicht betreten – Die Kursteilnehmer des Kurses KIDDYs 1 werden durch die TrainerInnen am Eingang abgeholt und zu den Garderoben gebracht.
TEILNEHMER
Laut Genehmigung seitens der Behörden und der Schule darf unser Verein je angemieteten Raum eine Höchstzahl von 25 Personen (inkl. TrainerInnen) nicht überschreiten. Die einzelnen Tanzgruppen dürfen am selben Tag nicht durchgemischt werden. Die Trainer führen je Kurstag eine Teilnehmerliste, um bei einem möglichen Verdachtsfall eine Dokumentation über eine mögliche Clusterbildung zu haben.
ABSTAND
Mindestabstand 1,5 m | Während des Kurses werden die Teilnehmer in einem definierten Bereich des zugewiesenen Raumes in Kleingruppen bis zu maximal zehn Personen unterrichtet. Körperkontakt darf stattfinden, wird aber in den aktuellen Choreographien vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert.
UNTERRICHT
Das Training wird mit namentlich zugewiesenen Plätzen/Positionen abgehalten. Der aktuelle Gesetzestext ordnet dies unter „private Veranstaltung“ ein, bei dem die höchstzulässige Personenanzahl mit zehn Personen definiert ist – dies betrifft aber nicht die Anzahl an Personen im Raum. Teilnahme neuer Kinder nur nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung durch die Vereinsleitung oder den Coach
SONSTIGES
Im Corona-Verdachtsfall haben die Mitglieder den Verein/Coach sofort zu informieren. Eltern und Begleitpersonen ist der Zutritt in das Schulgebäude nicht gestattet. Unsere Ensembles trainieren unter Einhaltung der hier erwähnten Auflagen.
QUARANTÄNE
Wenn wir einen „Corona-Fall“ im Verein haben, dann bitten wir um Verständnis, dass sich das betroffene Team zur Gänze in Quarantäne begeben muss und der Tanzbetrieb für die betroffene Altersgruppe für 2 Wochen pausiert. Weitere Maßnahmen und Anordnungen im Falle eins Verdachtsfalles sowie bei einer „Cluster-Zuordnung“ werden anlassbezogen ausgegeben.
KURSAUSFALL Das Team der MINIs pausiert weiterhin.
KONTAKT Claudia BINGEL | office@viennadancekids.at
Wir hoffen, dass Sie als Eltern Verständnis für all diese Vorschriften haben – nur so können wir gemeinsam alle Kinder und Jugendlichen bei ihrem liebsten Hobby weiterhin unterstützen.
HERZLICHE GRÜSSE SENDEN DIE MITGLIEDER DES VORSTANDES
© 2023 | VIENNA DANCE KIDS
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